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Bio-Zertifizierung
Nicht nur BIO-Produkte müssen verpflichtend mit dem europäischen BIO-Logo gekennzeichnet werden, sondern auch die Firmen die BIO Produkte erzeugen, abfüllen und vertreiben, müssen durch die anerkannten Prüfstellen nach den gesetzlichen Vorgaben zertifiziert werden. Mit unserem Bio-Zertifikat (Nr. Bescheinigung 75846-32360/ Kontrollstelle QC&I GmbH) wird bestätigt, dass wir die gesetzlichen Bedingungen gemäß Artikel 29 (1) der Verordnung (EG) 834/2007 und der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 in vollem Umfang einhalten.